Leitbild

Selbstverständnis und Grundprinzipien

Begleiten, empowern, vorbeugen – die Bedeutung von Antidiskriminierungsar­beit in der demokratischen Vielfaltsgesellschaft

Der Antidiskriminierungsverein Mittelhessen e.V. wurde im Jahr 2019 in Gießen an der Lahn gegründet, mit dem Ziel, ein Netzwerk für Engagierte und Interessierte im Bereich der „Antidiskriminierung“ zu etablieren, um das Bewusstsein über Benach­teiligungsformen und das Wissen über wirksame Gegenstrategien gemeinsam in die Breite zu tragen. Der Antidiskriminierungsverein Mittelhessen e.V. reagiert auf den Bedarf einer horizontal und mehrdimensional ausgerichteten Antidiskriminierungs­arbeit. Er macht es sich zur Aufgabe, in regionaler und interkommunaler Zusammen­arbeit ein niederschwelliges und wohnortnahes Unterstützungsangebot für Menschen in der Region Mittelhessen zu schaffen, die von Diskriminierung betroffen und bedroht sind, um sie zu ermutigen und in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken (Empowerment).

Die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt, Teilhabe und Gleichbehandlung sind zentrale demokratische Werte und grundlegend für den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft.

Unsere Vision ist eine Gesellschaft, die Diskriminierung bewusst wahrnimmt und ihr kritisch begegnet und in der Menschen angstfrei verschieden sein können.

Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des Vereins sind insbesondere Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (zuletzt geändert 5.2.2009).

Begleitung, Stärkung und Selbstbefähigung sowie Sensibilisierung und Vernetzung

Antidiskriminierungsarbeit bedeutet sowohl die Unterstützung der einzelnen Betroffenen, als auch eine gute, strategische und konstante Lobbyarbeit, die in alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche hineinwirkt.

Die Beratung, Begleitung, Ermutigung und Selbstbefähigung von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, stellen in unseren Augen einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt dar.

Unsere Aufgaben sehen wir deshalb darin,

  • Menschen bei erlebter Diskriminierung eine qualifizierte Begleitung[1] und Unterstützung anzubieten sowie sie bei der Verarbeitung ihrer Erfahrungen und der Inanspruchnahme und Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, damit sie nicht mit ihren enttäuschenden, mitunter traumatisierenden Erfahrungen allein bleiben,
  • Institutionen, Gremien, Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteur*innen zu sensibilisieren und in der Umsetzung vielfaltsorientierter und diskriminierungssensibler Maßnahmen zu begleiten, dies auch mit der Inten­tion, strukturelle Diskriminierung aufzudecken und zu bekämpfen[2],
  • auch Menschen zu unterstützen, zu ermutigen und in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken, die Diskriminierung aufgrund von Kriterien erfahren, die nicht im AGG berücksichtigt sind[3],
  • uns mit lokalen Beratungsstellen sowie institutionellen und zivilgesellschaft­lichen Akteur*innen zu vernetzen, um Antidiskriminierungsbegleitung, Präven­tion und Empowerment auf eine möglichst breite Basis zu stellen,
  • uns mit Ursachen und Wirkungen von Diskriminierung zu beschäftigen. Nur deren Analyse kann zu einer gewinnbringenden Antidiskriminierungsarbeit führen.

[1] Vgl. Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung: www.antidiskriminierung.org/materialien/qualitaetsstandards-ad-beratung

[2] Staatliche Institutionen wie Schulen, Polizei u.a. können nicht auf der Basis des AGG zur Verantwortung gezogen werden. Erfahrungen von Minderheitenvertretungen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen aber, dass besonders in Bereichen wie Bildung (Schule, Kita, Uni) oder Polizei der Handlungsbedarf groß ist.

[3] Laut einer bundesweiten Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 berichteten 10,1% der Befragten von Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Merkmals „sozioökonomische Lage“ und 8,2% aufgrund „anderer [nicht im AGG aufgeführten] Merkmale“